Der Proteus-Syndrom e.V. ist auf Ihre Hilfe angewiesen, um den Menschen mit asymmetrischen Großwuchserkrankungen und ihren Familien weiterhin helfen zu können. Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt, Ihre Spende ist  steuerlich abzugsfähig. Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus. Bitte geben Sie hierfür in Ihrem Überweisungsträger unter „Verwendungszweck“ auch Ihren Namen und Adresse an.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an diesen seltenen Erkrankungen und an den davon betroffenen Menschen.

Spendenkonto:

Proteus-Syndrom e.V.
Postbank Berlin
IBAN: DE65 1001 0010 0824 6861 07
BIC: PBNKDEFF

Auch über jede andere Form der Unterstützung sind wir dankbar. Wir brauchen viele neue Mitstreiter für die gemeinsame Idee, dass „anders sein“ nicht gleich anders behandelt werden bedeutet.

Ganz besonders interessiert sind wir daran, neue Kontakte zu Menschen mit den Diagnosen Clove-Syndrom, Proteus Syndrom, Hemihyperplasie und anderen asymmetrischen Großwuchs-Syndromen zu bekommen. Ihre Erfahrungen helfen uns weiter, Ihre Tipps können entscheidend sein, Ihr Lebensweg kann uns Mut machen. Also, bitte melden Sie sich gerne und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Folgenden Unterstützern möchten wir ganz herzlich danken:

Selbstauskunft erhaltene öffentliche Fördermittel nach § 20h  SGB V

2023
Der Verein Proteus- Syndrom e.V. hat für das Jahr 2023 keine Fördermittel beantragt, da noch ausreichend Guthaben für das Familientreffen vorhanden war.
Wir danken den Schornsteinfegern von der Glückstour für ihre Spende von 3000€.

2022
Der Verein Proteus-Syndrom e.V. hat im Jahr 2022 ein Minus erwirtschaftet, da unverbrauchte Fördermittel aus den Jahren 2021 und 2022 zurück gezahlt werden mussten. Es wurden keine neuen Fördermittel beantragt, da der Verein noch über genügend Mittel verfügte und auch kein Familientreffen stattfinden könnte.

Download Selbstauskunft 2022 (pdf)

2021
Der Proteus-Syndrom e.V. hat für das Jahr 2021 als Pauschalförderung nach §20h SGB V für ständig wiederkehrende Aufgaben des Vereins von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe“ auf Bundesebene 3693,00 Euro erhalten.

Download Selbstauskunft 2021 (pdf)

2020
Der Proteus-Syndrom e.V. hat für das Jahr 2020 als Pauschalförderung nach §20h SGB V für ständig wiederkehrende Aufgaben des Vereins von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe“ auf Bundesebene 10.000 Euro erhalten.

Download Selbstauskunft 2020 (pdf)

2019
Der Proteus-Syndrom e.V. hat für das Jahr 2019 als Pauschalförderung nach §20h SGB V für ständig wiederkehrende Aufgaben des Vereins von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe“ auf Bundesebene 5.030,00 Euro erhalten.

Der Proteus-Syndrom e.V. hat für das Jahr 2019 von der „BARMER“ als Projektförderung nach §20h SGB V für die Familienkonferenz 2019 in Wandlitz 4.661,99 Euro erhalten.

Download Selbstauskunft 2019 (pdf)

2018

Der Proteus-Syndrom e.V. hat für das Jahr 2018 als Pauschalförderung nach §20h SGB V für ständig wiederkehrende Aufgaben des Vereins von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe“ auf Bundesebene 4.430,00Euro erhalten.

Der Proteus-Syndrom e.V. hat für das Jahr 2018 von der „BARMER“ als Projektförderung nach §20h SGB V für die Familienkonferenz 2018 in Plothen 3.466,09 Euro erhalten.

Download: Selbstauskunft 2018 (pdf)

2017

Der Proteus-Syndrom e.V. hat für das Jahr 2017 als Pauschalförderung nach §20h SGB V für ständig wiederkehrende Aufgaben des Vereins von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe“ auf Bundesebene 5.045,00Euro erhalten.

Der Proteus-Syndrom e.V. hat im Jahr 2017 von der „BARMER“ als Projektförderung nach §20h SGB V für die Familienkonferenz 2017 in Bad Homburg 7.011,50 Euro und eine Nachzahlung für das Herbsttreffen 2016 in Fulda 542,95 Euro erhalten.

Download: Selbstauskunft 2017 (pdf)

2016

Der Proteus-Syndrom e.V. hat für das Jahr 2016 als Pauschalförderung nach §20h SGB V für ständig wiederkehrende Aufgaben des Vereins von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe“ auf Bundesebene 6.000,00 Euro erhalten.

Der Proteus-Syndrom e.V. hat für das Jahr 2016 von der „BARMER“ als Projektförderung nach §20h SGB V für die Familienkonferenz 2016 in Plothen 6.000,00 Euro erhalten.

Download: Selbstauskunft 2016 (pdf)

2015

Der Proteus-Syndrom e.V. hat für das Jahr 2015 als Pauschalförderung nach §20c SGB V für ständig wiederkehrende Aufgaben des Vereins von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe“ auf Bundesebene 4.000,00 Euro erhalten.

Der Proteus-Syndrom e.V. hat für das Jahr 2015 von der „BARMER“ als Projektförderung nach §20c SGB V für die Familienkonferenz 2015 in Ilmenau 4.407,01 Euro erhalten.

Download: Selbstauskunft 2015 (pdf)

 

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